Nachschulung bei Vormerksystemdelikten
Mit der Einführung des Vormerksystems am 01. Juli 2005 hat sich das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) zum Ziel gesetzt, den geringen Anteil an Risikolenker:innen und Mehrfachtäter:innen aus der großen Menge der disziplinierten Kraftfahrzeuglenker:innen herauszufiltern und in einem System zu erfassen, um auf diese Lenker:innen sanktionierend und bewusstseinsbildend einwirken zu können.
Als Folge dieser Maßnahme wird eine Steigerung der Verkehrssicherheit sowie eine Reduktion von Verletzten und Toten im Straßenverkehr erwartet.
Vormerksystem:
Für jedes der folgenden Delikte wird nach Rechtskraft der Bestrafung im Führerscheinregister eine Vormerkung eingetragen. Die erste Vormerkung hat im Prinzip keine Folge, sie ist quasi nur ein „Punkt“, also sozusagen die „gelbe Karte“. Jede Vormerkung wird nach zwei deliktfreien Jahren gelöscht, sofern kein weiterer Verstoß in den beiden Jahren begangen wird.
Wer aber innerhalb von zwei Jahren nach der ersten Übertretung eine weitere Vormerkung erhält, muss eine Maßnahme absolvieren, die dazu dient, dem/der Kraftfahrer:in zu helfen, Einsicht in das Fehlverhalten zu gewinnen. Zusätzlich erweitert sich der Beobachtungszeitraum auf insgesamt 3 Jahre (ab Begehung des Erstdelikts). Kommt es innerhalb der drei Jahre zu einem dritten Verstoß, muss der Führerschein für mindestens drei Monate abgegeben werden. Nach jeder Führerscheinentziehung werden alle Vormerkungen gelöscht.
Wichtig: daneben bleiben die Entzugsdelikte wie Alkohol am Steuer (ab 0,8 Promille) oder Rasen mit 40/50 km/h-Überschreitung sowie die Geldstrafen bestehen!
Maßnahmen, die angeordnet werden können:
- Nachschulung für alkoholauffällige oder sonst verkehrsauffällige Lenker:innen
- Perfektionsfahrten entsprechend der Mehrphasenausbildung
- Vorträge oder Seminare über geeignete Lebenssicherungsmaßnahmen oder
- Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
- Kindersicherungskurs
Wichtig: bei Nichtbefolgung der Maßnahme bleibt die Lenkberechtigung bis zur positiven Absolvierung entzogen!
Die 13 Vormerkdelikte im Überblick:
Verstoß gegen die 0,1 Promille-Grenze Lenken eines Kfz (Bus (D-Schein) oder LKW (C-Schein) mit mehr als 7,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht) mit einem Blutalkoholwert von 0,1 bis 0,49 Promille BAK | Geldstrafe: 36 € bis 2.180 € |
Verstoß gegen die 0,5 Promille-Grenze Lenken eines Kfz mit einem Blutalkoholwert von 0,5 bis 0,79 Promille BAK | Geldstrafe: 300 € bis 3.700 € |
Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes Der Abstand beträgt zwischen 0,2 bis 0,39 Sekunden (das entspricht bei 130 km/h zwei bis vier PKW-Längen). Bei geringerem Abstand, Entziehung der LB! | Geldstrafe: 72 € bis 726 € (bis 2.180 € bei besonderer Gefährlichkeit) |
Fußgänger:innen gefährden, die einen Schutzweg benützen | Geldstrafe: bis 72 € bis 2.180 € |
Rote Ampel oder Stopptafel missachten Rotlicht oder Stopptafel ignorieren und dadurch einem/r anderen Verkehrsteilnehmer:in den Vorrang nehmen und gefährden. | Geldstrafe: bis 72 € bis 2.180 € |
Überqueren von Eisenbahnübergängen durch Befahren einer durch rotes Licht und/oder mit Schranken gesperrter Eisenbahnkreuzung bzw. eines sich schließenden Schrankens | Geldstrafe: 21 € bis 726 € |
Kindersicherung Kind nicht mit einem Kindersitz oder Sitzpolster gesichert oder (bei größeren Kindern) Sicherheitsgurt nicht oder falsch verwendet. | Geldstrafe: bis 5.000 € |
Achtung bei Gefahrgütern (v.a. in Tunnelanlagen) Verstoß gegen die Tunnelverordnung oder die Bestimmungen der Gefahrgutbeförderung. (betrifft v.a. LKW-Lenker und Berufskraftfahrer:innen) | Geldstrafe: bis 726 € |
Ladungssicherung Schlechte oder ungesicherte Ladung, die eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt | Geldstrafe: bis 5.000 € |
Lenken eines Kfz, dessen technischer Zustand eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt (schwere technische Mängel) | Geldstrafe: bis 5.000 € |
Befahren des Pannenstreifens Und dadurch Behinderung eines Einsatzfahrzeuges oder Fahrzeuges des Straßendienstes. | Geldstrafe: 72 € bis 2.180 € |